Kehrtwende: AAB holt sich mit Jones Day und Hausmaninger Kletter Banklizenz zurück

Die Anglo Austrian AAB Bank (AAB) und ihre Eigentümer haben sich ihre Banklizenz vorläufig zurückerkämpft. In einem bislang einmaligen Schritt suspendierte der Präsident des Gerichts der Europäischen Union (EuG) einen Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB), der früheren Meinl Bank die Konzession als Kreditinstitut zu entziehen. In der Folge hatte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in Wien eilig Abwickler bestellt.

Original article by Raphael Arnold, published by “JUVE Verlag für juristische Information GmbH” on 21 November 2019

https://www.juve.de/nachrichten/oesterreich/2019/11/kehrtwende-aab-holt-sich-mit-jones-day-und-hausmaninger-kletter-banklizenz-zurueck

Das EuG hob den EZB-Beschluss innerhalb eines Tages vorläufig auf (T-797/19 R). Dennoch steht die AAB nun vor der Herausforderung, in der kurzen Zeit ohne Banklizenz bereits verlorene Geschäftsbeziehungen und gekappte Zugänge zu Banksystemen zurückzuerlangen. „Das wird einige Tage in Anspruch nehmen“, so das frühere Vorstandsmitglied Samira Softic.

Dem Entzug der Banklizenz Mitte November ging ein mehrmonatiges Verfahren voraus (Gz. ECB-SSM-2019-AT-8/WHD-2019-0009). Dass die europäischen Bankenaufseher so vorgingen, galt als ein außergewöhnlicher, eher harscher Schritt. Für 2018 meldete die EZB 26 Fälle, in denen eine Lizenz als Kreditinstitut auslief. Die Zentralbank erläutert dazu selbst, dass nur einer „beschränkten Zahl“ dieser Fälle Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorgaben zugrunde lagen. Die Frankfurter Aufseher sind innerhalb des Euro-Raums für Konzessionsentzüge zuständig, auch wenn die Kontrolle der AAB grundsätzlich bei der FMA in Wien liegt.

Auf der Basis des EZB-Beschlusses beantragte die FMA dann, Abwickler einzusetzen. Auch dagegen geht die AAB vor, so ihre Frankfurter Rechtsanwälte Dr. Johannes Willheim und Dr. Michael Fischer gegenüber JUVE. Denn sie erachtet die Bestellung als „unnötig und mit Verdächtigungen begründet“. Die AAB Bank werde ordnungsgemäß geführt, an der Zuverlässigkeit der Geschäftsführung bestünden keine Zweifel.

Ohne Einfluss auf Rechtsmittel

Aus Sicht der AAB und der Abwickler selbst hat die Abwickler-Bestellung keinen Einfluss auf die Rechtsmittelverfahren. Die AAB erachtet die vorgebrachten Vorwürfe als unbegründet und ist daher „zuversichtlich, dass die Rechtsmittelverfahren bald erfolgreich“ enden, so ihre Rechtsvertreter. Das Institut hatte seinerseits schon einige Wochen zuvor das ordentliche Verfahren zur Niederlegung ihrer Bankgeschäfte eingeleitet. Dieses ordnungsgemäße, strukturierte Verfahren werde mit großer Sorgfalt unter Wahrung der Kunden- und Gläubigerinteressen betrieben.

In der Vergangenheit hatte die Bank jahrelang mit verschiedenen Vorwürfen zu kämpfen, darunter mangelhaftem Vorgehen gegen Geldwäscherei. Derartige Verstöße führten bereits 2016 zu einer Geldbuße von 500.000 Euro gegen die Bank. Im Herbst erlangte zudem ein Straferkenntnis der FMA Rechtskraft, das unter anderem dem Bankhaus eine Zahlung von 45.000 Euro auferlegte. Denn das Institut habe von Frühjahr 2013 bis Ende 2016 keine gesetzeskonformen Pläne vorgehalten, wie sie ihr Geschäft bei schweren Störungen und IT-Notfällen aufrecht erhalte.

Geschäft im Umbau

In den vergangenen Monaten versuchte das Institut, solche Schwierigkeiten hinter sich zu lassen. In der Causa Meinl European Land etwa schloss das Institut im Sommer 2019 einen Generalvergleich über 36 Millionen Euro, der die Ansprüche von rund 4.000 Anlegern regelt. Zuvor hatte sich das Institut in AAB umbenannt und angekündigt, sein Geschäft stärker auf Polen, Tschechien, Ungarn und die Slowakei auszurichten und sein Engagement in den GUS-Staaten weiter zurückzufahren. Auch ein modernes Onlinebanksystem wollte sie einführen. Der frühere Aufsichtsratschef Julius Meinl V. zog sich zudem aus dem Gremium zurück.

Die Bilanzsumme der AAB lag 2018 bei 273 Millionen Euro, das operative Ergebnis (EBIT) betrug 1,5 Millionen Euro. Im Sommer beschäftigte die Bank 49 Mitarbeiter. Von den rund 2.000 Kunden der AAB hoben manche zuletzt Einlagen ab. Insgesamt sollen sich diese auf rund 200 Millionen Euro belaufen.

Vertreter AAB

Jones Day (Frankfurt): Dr. Michael Fischer (Bankaufsichtsrecht), Dr. Johannes Willheim (Prozessrecht; beide Federführung), Jakob Hübert (Prozessrecht), Bijan Tavakoli (Aufsichtsrecht); Associates: Martin Wortmann, Dr. Daniel Widmann

Hausmaninger Kletter (Wien): Dr. Manfred Ketzer (Bankaufsichtsrecht/Prozessrecht)

Gericht der Europäischen Union, Luxemburg

Marc van der Woude (Präsident)

Abwickler

Dr. Engelhart & Partner (Wien): Clemens Richter, Dr. Thomas Engelhart

Hintergrund

In den bankrechtlichen Auseinandersetzungen der vergangenen Jahre vertrat Ketzer die frühere Meinl Bank laufend gegenüber der FMA und in Gerichtsverfahren. So etwa 2015 im Streit um die Abberufung des gesamten Bankvorstands, in dem die Kanzlei einen Teilerfolg erzielte.

Bei Jones Day liegt das Mandat bei den Partnern Fischer und Willheim. Fischer ist seit Sommer 2018 bei der Kanzlei und bringt langjährige Erfahrung im Aufsichtsrecht mit, darunter auch aus Positionen beim ehemaligen Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) und inhouse in der Finanzwirtschaft. Willheim ist seit 2015 Partner im Bereich Konfliktlösung bei Jones Day und war zuvor ein Jahrzehnt Partner in der damaligen Wiener Kanzlei Willheim Müller.

Die Abwickler ließ die FMA am Samstag, 16. November 2019, bestimmen. In dieser Funktion sind nun Clemens Richter und Dr. Thomas Engelhart von der Kanzlei Engelhart & Partner in Wien tätig. Der Aufsichtsrat bestand zuletzt aus Dr. Oskar Winkler von DLA Piper Weiss-Tessbach. (Raphael Arnold)