Die Preisbindung deutscher Presseerzeugnisse in Österreich bleibt zulässig. Das bestätigte das Oberlandesgericht Wien in einem vorab mitgeteilten Beschluss. Damit können deutsche Verlage weiterhin für ihre Zeitungen und Zeitschriften in Österreich auch die im Vergleich zu Deutschland teils höheren Verkaufspreise verlangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Original article by Geertje Oldermann, published by “JUVE Verlag für juristische Information GmbH” on 06 November 2012
Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt hatten die grenzüberschreitende Preisbindung verbieten lassen wollen und die zur Hamburger Heinrich Bauer Media Group gehörende Heinrich Bauer Verlag KG sowie den Presse-Grossisten Valora Services Austria GmbH (früher Pressegroßvertrieb Salzburg) verklagt. Nach Ansicht der Kläger stellt die Preisbindung eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung dar, daher hatten sie ein sogenanntes Freistellungsverfahren angestrengt.
Das OLG Wien erkannte in seinem Beschluss die Preisbindung als notwendige Wettbewerbsbeschränkung an und bejahte die Freistellungsmöglichkeit nach EU-Recht. Allerdings liegt eine schriftliche Ausfertigung der Senatsentscheidung noch nicht vor.
Die Entscheidung könnte auch für andere europäische Märkte wegweisend sein, in denen ausländische Printerzeugnisse unter Preisbindung verkauft werden. Die Preisbindung sichert, dass Zeitungen und Zeitschriften an allen Verkaufsstellen zum gleichen Preis verkauft werden. Sie ist zudem wesentlicher Bestandteil des Pressevertriebssystems und gewährleistet zusammen mit dem Remissions- und Dispositionsrecht die Pressevielfalt in Österreich, so die Befürworter. Den neutralen Pressevertrieb in Österreich stellen zwei Grossisten flächendeckend sicher.
Bundeswettbewerbsbehörde
Dr. Theodor Thanner (Generaldirektor), Dr. Birgit Schoißwohl – aus dem Markt bekannt
Bundeskartellanwalt
Dr. Alfred Mair, Gustav Stifter (Stellvertreter)
Vertreter Heinrich Bauer Verlag
Willheim Müller (Wien): Dr. Johannes Willheim (Kartellrecht)
Inhouse (Hamburg): Dr. Gerald Mai (Leitender Rechtsanwalt Stabsstelle Medienrecht)
Bird & Bird (Hamburg): Dr. Volker Meinberg (Medienrecht)
Vertreter Valora Services Austria
Gernerth Mautner Markhof Schalwich (Hallein): Dr. Christoph Gernerth Mautner Markhof (Wirtschaftsrecht)
Inhouse (Muttenz, Schweiz): Dr. Adriano Margiotta (Leiter Recht) – aus dem Markt bekannt
Oberlandesgericht Wien, Kartellsenat
Horst Häckel (Richter des OLG)
Hintergrund: Willheim Müller-Namenspartner Willheim ist im Markt vor allem für seine kartellrechtliche Tätigkeit für Gazprom bekannt. Zuletzt begleitete er die Mandantin etwa in einem Schiedsverfahren um Gaslieferverträge (mehr…). Daneben hat er sich jedoch auch einen Namen im Vertriebskartellrecht gemacht, unter anderem beschäftigte er sich in der Vergangenheit mit dem Thema Buchpreisbindung. Diese Expertise führte dazu, dass ihn der Bauer Verlag vor rund fünf Jahren mandatierte, nachdem das Freistellungsverfahren durch die Behörden angestrengt worden war.
Bauer-Inhouse-Jurist Mai gilt selbst als Experte im Pressevertrieb. Der Medienrechtler war 2006 vom Handelsblatt zu Bauer gewechselt (mehr…) und begleitete seither regelmäßig die Verfahren rund um das Thema Presse-Grosso. Bauer war dazu in Deutschland zuletzt an einigen grundlegenden Entscheidungen beteiligt, wie zum Beispiel im Februar vor dem Landgericht Köln gegen den Bundesverband Presse-Grosso (mehr…) und im Oktober 2011 vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, als es um die Kündigung eines Grossisten ging (mehr…). In diesen vertriebs- und vertriebskartellrechtlich geprägten Verfahren vertraute der Verlag jeweils der Hamburger IP- und Vertriebsrechtsboutique Harmsen Utescher.
Die Beziehung zwischen Bird & Bird-of Counsel Volker Meinberg und Bauer hat eine lange Tradition und reicht noch auf seine Zeit bei der Hogan Lovells-Vorgängerin Lovells zurück. Das Hamburger Büro war jahrelang eng mit dem Verlagshaus verbunden. Meinberg, der unter anderem auch Managing-Partner des Hamburger Lovells-Büros war, gehörte vor einem Jahr zu dem medienrechtlichen Team, das sich Bird & Bird in Hamburg anschloss (mehr…). Im Medien-, Marken- und Wettbewerbsrecht und im Vertragsrecht vertraut Bauer seither häufig auf Bird & Bird.
Die Kanzlei Gernerth Mautner Markhof Schalwich zählt Valora beziehungsweise den Pressegroßvertrieb Salzburg seit vielen Jahren zu ihren Mandanten. Sie berät ihre Mandanten in der Regel umfassend zu allen wirtschaftsrechtlichen Fragen, auch zum Kartellrecht, wie in diesem Fall.
Beim Verkauf ihrer österreichischen Presse-Tochter an die Münchner Trunk-Gruppe vor wenigen Wochen hatte der Schweizer Konzern Schönherr vertraut (mehr…). (Geertje Oldermann)